Minixx
Zulassungsnummer: 026682-62 Vertriebserweiterung
- Formulierung
- Fertigköder
- erstmals zugelassen
- 07.10.2019
- zugelassen bis
- 31.12.2031
- Wirkungsbereich
- Molluskizid
- Bienengefährdung
- B4 – nicht bienengefährlich
- Versuchsbezeichnung
- NEU-1181-M-0-RB
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Bezug | Art des Stoffes | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|---|
| Eisen-III-phosphat | Ferric phosphate | 29,7 g/kg | Grundstruktur | Wirkstoff | ja |
Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- W. NEUDORFF GMBH KG (DE)
- Vertrieb
- Progema GmbH (DE)
Anwendungen (9)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Bienengefährdung | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Zierpflanzen | Nacktschnecken | Freiland | – | 026682-62/00-001 |
| Obstkulturen | Nacktschnecken | Freiland | – | 026682-62/00-002 |
| Zierpflanzen | Nacktschnecken | Gewächshaus | – | 026682-62/00-003 |
| Obstkulturen | Nacktschnecken | Gewächshaus | – | 026682-62/00-004 |
| Gemüsekulturen | Nacktschnecken | Freiland | – | 026682-62/00-005 |
| Gemüsekulturen | Nacktschnecken | Gewächshaus | – | 026682-62/00-006 |
| Ackerbaukulturen | Nacktschnecken | Freiland | – | 026682-62/00-007 |
| Weinrebe | Nacktschnecken | Freiland | – | 026682-62/00-008 |
| Hopfen | Nacktschnecken | Freiland | – | 026682-62/00-009 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NT870 | Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. | – | – |
| SS2204 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SB199 | Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| EB001-1 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. | – | – |
| VH634 | Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg. | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
- Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Gefahrenhinweise
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Abpackungen
- 2.50 - 25.00 KX 30 (11)
- 500.00 - 1000.00 KX 31 (11)
Vertriebserweiterungen
- NEU 1181 M (026682-00) Originalmittel
- Molluxx (026682-60)
- Stefes Schneckenkorn Plus (026682-61)
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.