Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.10.2026

ProFume

Zulassungsnummer: 025395-00

Formulierung
Gas (in Druckpackung)
erstmals zugelassen
30.06.2011
zugelassen bis
31.10.2026
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B3 – aufgrund der Anwendung nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
DBB-10000-I-0-GA

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Sulfurylfluorid sulfuryl fluoride 998 g/kg Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Wirkungsmechanismen

Kode Wirkungsmechanismus Text
WMI8C IRAC 8C Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 8C

Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Douglas BLG BVBA (BE)

Anwendungen (29)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Räume Insekten in leeren Mühlen und Speichern 025395-00/00-001
Räume Insekten in leeren Räumen 025395-00/00-002
Räume Insekten leere Lager 025395-00/00-003
Räume Insekten leere Silozellen 025395-00/00-004
Räume Insekten in Mühlen 025395-00/01-001
Schalenobst, (-) Walnuss Insekten Container (für Warensendungen) 025395-00/01-002
Schalenobst, (-) Walnuss Insekten in Räumen 025395-00/01-003
Schalenobst, (-) Walnuss Insekten in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen 025395-00/01-004
Schalenobst, (-) Walnuss Insekten Begasungsanlagen 025395-00/01-005
Schalenobst, (-) Walnuss Insekten Atmosphären-Druckkammer mit Kreislaufsystem 025395-00/01-006
Schalenobst, (-) Walnuss Insekten Vakuumkammer mit Kreislaufbegasung 025395-00/01-007
Schalenobst, (-) Walnuss Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen 025395-00/01-008
Walnuss Insekten Container (für Warensendungen) 025395-00/01-009
Walnuss Insekten in Räumen 025395-00/01-010
Walnuss Insekten in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen 025395-00/01-011
Walnuss Insekten Begasungsanlagen 025395-00/01-012
Walnuss Insekten Atmosphären-Druckkammer mit Kreislaufsystem 025395-00/01-013
Walnuss Insekten Vakuumkammer mit Kreislaufbegasung 025395-00/01-014
Walnuss Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen 025395-00/01-015
Nadelholz, Laubholz Insekten Container (für Warensendungen) Genehmigung (Lückenindikation) 025395-00/03-001
Kakao Insekten Container (für Warensendungen) 025395-00/04-001
Kakao Insekten in Räumen 025395-00/04-002
Kakao Insekten in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen 025395-00/04-003
Kakao Insekten Begasungsanlagen 025395-00/04-004
Kakao Insekten Atmosphären-Druckkammer mit Kreislaufsystem 025395-00/04-005
Kakao Insekten Vakuumkammer mit Kreislaufbegasung 025395-00/04-006
Kakao Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen 025395-00/04-007
Ausrüstung/Geräte (behandeln von), Werkzeuge (behandeln von), Fahrzeuge (behandeln von) Marmorierte Baumwanze Container (für Warensendungen) 025395-00/05-001
Ausrüstung/Geräte (behandeln von), Werkzeuge (behandeln von), Fahrzeuge (behandeln von) Marmorierte Baumwanze Behandlung von überdimensionierten Gütern unter gasdichten Planen 025395-00/05-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF169-1 Die behandelten Räume/Objekte und der Gefahrenbereich sind mit Warnhinweisen zu kennzeichnen.
SF565 Bei Tätigkeiten innerhalb des Gefahrenbereichs (während Begasung und Belüftung) muss sichergestellt sein, dass die Konzentration an Sulfurylfluorid < 1 ppm ist. Andernfalls ist umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen.
SF567 Begasung und Belüftung der Transporteinheit sind am selben Ort durchzuführen.
SF568 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person gemäß TRGS 512 hat bis zur Freigabe der behandelten Fläche/Objekte regelmäßig durch Kontrollmessungen in der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (> 1 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
SF569 Um ein zu begasendes Objekt ist ein Gefahrenbereich einzurichten und durch geeignete Absperrung zu sichern. Außerhalb des festgelegten Gefahrenbereiches darf das Begasungsmittel während der Einwirkzeit mit den bei Begasungen üblichen Gasmessmethoden (Prüfröhrchen, Messsysteme auf elektrochemischer Basis oder Photoionisationsdetektoren (PID)) nicht nachweisbar sein. Erforderlichenfalls ist der Gefahrenbereich entsprechend zu erweitern.
ST5001 Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SF160 Vorgeschriebene Lüftungszeit 24 Stunden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VS005-1 Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
WMI8C Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 8C

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 02.09.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.