Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 28.02.2027

Eradicoat Max

Zulassungsnummer: 00A541-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
29.05.2020
zugelassen bis
28.02.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B2 – bienengefährlich außer bei Anwendung nach Ende des Bienenflugs
Versuchsbezeichnung
10297-00001-I-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Maltodextrin maltodextrin 433,2 g/l Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Wirkungsmechanismen

Kode Wirkungsmechanismus Text
WMIUN IRAC unbekannt Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt

Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Certis Belchim B.V. (NL)
Vertrieb
Certis Belchim B.V. (DE)

Anwendungen (35)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Zierpflanzen Spinnmilben, Weiße Fliegen Gewächshaus 00A541-00/00-001
Gemüsekulturen Spinnmilben, Weiße Fliegen Gewächshaus 00A541-00/00-002
Obstkulturen Spinnmilben, Weiße Fliegen Gewächshaus 00A541-00/00-003
Hopfen Blattläuse Freiland 00A541-00/01-001
Lupine-Arten, Luzerne-Arten, Lein, Mohn, Senf-Arten Saugende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-001
Winterhafer Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-003
Laubholz, Nadelholz Blattläuse auf Jungwuchsflächen Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-004
Arzneipflanzen, Gewürzkräuter, Teekräuter Saugende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-005
Chicoree, Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-006
frische Kräuter Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-007
Blattkohle, Blumenkohle Weiße Fliegen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-008
Sprossgemüse Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-009
Zwiebelgemüse Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-010
Fruchtgemüse Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-011
Wurzel- und Knollengemüse Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-012
Erdbeere Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-013
Himbeerartiges Beerenobst Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-014
Johannisbeerartiges Beerenobst Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-015
Apfel Apfelrostmilbe (Aculus schlechtendali) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-016
Apfelbeere Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-017
Birne Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-018
Schalenobst Saugende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-019
Aprikose, Pfirsich, Sauerkirsche, Süßkirsche, Schlehe Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-020
Aprikose, Pflaume Rostmilbe (Aculus-Arten) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-021
Steinobst Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-022
Weinrebe Rebstock-Kräuselmilbe (Calepitrimerus vitis), Rebenpockenmilbe (Eriophyes vitis) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-023
Zierpflanzen Weiße Fliegen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-024
Kohlrabi, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Weiße Fliegen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-025
Fruchtgemüse Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-026
Erdbeere Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-027
Himbeerartiges Beerenobst Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-028
Johannisbeerartiges Beerenobst Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-029
Futterrübe, Wurzelzichorie Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-030
Tabak Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-031
Zuckermais Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A541-00/02-032

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SE120 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB506 Eine Anwendung weiterer als bienengefährlich eingestufter Pflanzenschutzmittel (B1 oder B2) auf der gleichen Fläche ist nur nach einer Mindestwartezeit von 7 Tagen nach der letzten Ausbringung dieses Pflanzenschutzmittels zulässig.
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B2
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMIUN Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.