Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.304 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| SF531 | Bei der Entsorgung verbliebener Köder und bei der Reinigung von Köderstationen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SF537 | Gewächshäuser sind während der Einwirkungszeit geschlossen zu halten. Arbeiter dürfen die Gewächshäuser erst nach Ende der Einwirkungszeit wieder betreten. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SF552 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen für 5 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SF555-5 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen für 5 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. Dies gilt nicht, sofern landesspezifische Regelungen existieren, durch die abweichende Betretungsverbote festgelegt werden, die mindestens dem im ersten Satz beschriebenen Umfang entsprechen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SF615 | Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden. | Auflage | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SF634-1 | Bei der Reinigung der Beizgeräte sind Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und flüssigkeitsdichten Schutzanzug zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SF635 | Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Reinigen der Beizgeräte. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SS207-1 | Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SS2211 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SS2241 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit schleppergekoppelten Geräten. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SS332-2 | Bei der Reinigung der Applikationstechnik sind Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SS420 | Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SS701-1 | Bei Streichapplikation sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen . | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| SS702 | Bei Durchführung von Tauchanwendungen Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sowie Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| ST1303 | Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Ab- und Umfüllen des Mittels. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| ST3311 | Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp und Kennfarbe sind anzugeben. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| ST6101 | Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 oder Halbmaske mit Partikelfilter P3 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem Mittel. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| VA213 | Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als 50 t Kartoffeln behandeln. | Auflage | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| VA273-2 | Es ist sicherzustellen, dass im Fall eines Kulturverlustes der Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebensmittelerzeugung frühestens einen Monat nach der Anwendung stattfindet (ausgenommen Zuckerrüben). | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| VA280 | Bei handgeführter Anwendung des Pflanzenschutzmittels muss die Arbeitszeit auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| VA297 | Die Anwendung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Heißnebelgeräten darf ausschließlich mit Geräten erfolgen, bei deren Aussetzen der Mittel-/Wirkstoffstrom automatisch unterbrochen wird. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| VH331 | Der Gehalt an Arsen im technischen Wirkstoff darf 0,04 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| VH363 | Der Gehalt an 2,3-Deepoxy-2,3-didehydrorhizoxin (DDR) in der Fermentationsbrühe des Wirkstoffes Pseudomonas chlororaphis, Stamm MA 342, darf 2 mg/L zum Zeitpunkt der Formulierung nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| VH373 | Im technischen Wirkstoff Picloram und seiner Salze darf der Gehalt an Hexachlorbenzen 50 mg/kg bezogen auf Picloram (Säure) nicht übersteigen. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| VH3821 | Im technischen Wirkstoff Captan dürfen folgende Gehalte nicht überschritten werden: Perchlormethylmercaptan: maximal 5 g/kg; Folpet: maximal 10 g/kg; Tetrachlorkohlenstoff: maximal 0,1 g/kg. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |