Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.304 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| NG368 | Zum Schutz des Grundwassers darf auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Isoxaflutol erfolgen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG371.0867 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Quinmerac pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG371.0924 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG371.0934 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Nicosulfuron pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG371.1152 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Ametoctradin pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.0934 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Nicosulfuron enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.1059 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Pinoxaden enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG373.0846 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Rimsulfuron enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG373.0924 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Isoxaflutole enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG373.1059 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Pinoxaden enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG721 | Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Zwischenreihenbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 50 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Zwischenreihe. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG730 | Zum Schutz des Grundwassers Anwendung nur bei mindestens 75 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NG740 | Zum Schutz des Grundwassers ist die Anwendung nur in Anlagen gestattet, in denen Fahrgassen und Vorgewende eine geschlossene Pflanzendecke aufweisen. Die geschlossene Pflanzendecke muss mindestens 80 % der Fläche der gesamten Anlage umfassen. Zum Anwendungszeitpunkt muss der Baumstreifen selbstbegrünt sein. Eine Bekämpfung hochwachsender Beikräuter in den Baumstreifen kurz vor der Ernte ist möglich. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NH6831 | Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de/geraete.htm>)." | Anwendungsbestimmung | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NH950 | Für die offene Ausbringung darf das Ködermittel ausschließlich portionsweise verpackt in Folienbeuteln in den Verkehr gebracht werden. | Auflage | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NN1323 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius andersoni (Raubmilbe) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NN1324 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius cucumeris (Raubmilbe) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NN135 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergspinne) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NN184 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aphidius matricariae und rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NN2001 | Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. | Hinweis | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NN3002 | Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. | Hinweis | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NT120 | Der im Mittel enthaltene Wirkstoff Pendimethalin neigt zur Verflüchtigung. | Auflage | Mittel | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NT202-30 | Zum Schutz von wildlebenden Säugern darf dieses Produkt in dieser Kultur nur zur Unterstockbehandlung angewendet werden. Die Anwendung darf dabei nur auf bis zu 30% der Fläche erfolgen. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NT647 | Zur offenen Ausbringung ausschließlich ungeöffnete Folienbeutel verwenden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |
| NT649 | Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 2 | Mittel mit diesem Text |