Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

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KodeText ArtBezug betroffene Mittel
NG368 Zum Schutz des Grundwassers darf auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Isoxaflutol erfolgen. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG371.0867 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Quinmerac pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG371.0924 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG371.0934 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Nicosulfuron pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG371.1152 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Ametoctradin pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG372.0934 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Nicosulfuron enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG372.1059 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Pinoxaden enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG373.0846 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Rimsulfuron enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG373.0924 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Isoxaflutole enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG373.1059 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Pinoxaden enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG721 Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Zwischenreihenbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 50 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Zwischenreihe. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG730 Zum Schutz des Grundwassers Anwendung nur bei mindestens 75 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NG740 Zum Schutz des Grundwassers ist die Anwendung nur in Anlagen gestattet, in denen Fahrgassen und Vorgewende eine geschlossene Pflanzendecke aufweisen. Die geschlossene Pflanzendecke muss mindestens 80 % der Fläche der gesamten Anlage umfassen. Zum Anwendungszeitpunkt muss der Baumstreifen selbstbegrünt sein. Eine Bekämpfung hochwachsender Beikräuter in den Baumstreifen kurz vor der Ernte ist möglich. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NH6831 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de/geraete.htm>)." Anwendungsbestimmung Mittel 2 Mittel mit diesem Text
NH950 Für die offene Ausbringung darf das Ködermittel ausschließlich portionsweise verpackt in Folienbeuteln in den Verkehr gebracht werden. Auflage Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NN1323 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius andersoni (Raubmilbe) eingestuft. Hinweis Mittel 2 Mittel mit diesem Text
NN1324 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius cucumeris (Raubmilbe) eingestuft. Hinweis Mittel 2 Mittel mit diesem Text
NN135 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergspinne) eingestuft. Hinweis Mittel 2 Mittel mit diesem Text
NN184 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aphidius matricariae und rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Hinweis Mittel 2 Mittel mit diesem Text
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Hinweis Mittel 2 Mittel mit diesem Text
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Hinweis Mittel 2 Mittel mit diesem Text
NT120 Der im Mittel enthaltene Wirkstoff Pendimethalin neigt zur Verflüchtigung. Auflage Mittel 2 Mittel mit diesem Text
NT202-30 Zum Schutz von wildlebenden Säugern darf dieses Produkt in dieser Kultur nur zur Unterstockbehandlung angewendet werden. Die Anwendung darf dabei nur auf bis zu 30% der Fläche erfolgen. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NT647 Zur offenen Ausbringung ausschließlich ungeöffnete Folienbeutel verwenden. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text
NT649 Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren. Anwendungsbestimmung Anwendung 2 Mittel mit diesem Text