Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

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KodeText ArtBezug betroffene Mittel
ST129 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Spritzvorrichtung und des Förderbands. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
ST131 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Befüllen der Sämaschine und Säen des behandelten Saatgutes. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
ST226 Kopf- und Gesichtsschutz mit Atemschutz mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe. braun/weiß) tragen, gemäß Richtlinie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
VA222 Kartoffeln erst ab einer phänologischen Entwicklung der Knolle größer oder gleich BBCH-Code 45 ernten. Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VA274 Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
VA283 Anwendung nur in gewerblichen, stationären Saatgutbeizanlagen mit vollständig automatisierter und abgeschlossener Absackvorrichtung. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
VA321 Die Anwendung des Mittels muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in der Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VA546 Spritzflüssigkeit unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung ausbringen. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
VH329 Der Gehalt an Dimethylsulfat (DMS) im technischen Wirkstoff Pyraclostrobin darf 1 mg/kg nicht überschreiten. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
VH330 Der Gehalt an Schwermetallen im Mittel darf für Blei 0,5 x mg/kg, für Arsen 0,1 x mg/kg und für Cadmium 0,1 x mg/kg nicht überschreiten, wobei x den Gehalt an Kupfer ausgedrückt in g/kg bedeutet. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
VH378 Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Fluopicolide darf 3 g/kg nicht überschreiten. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
VH632 Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Bixafen darf 2 g/kg nicht überschreiten. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
VN226 Wurzelgemüse frühestens 6 Monate nach der Anwendung, alle anderen Kulturen frühestens 2 Monate nach der Anwendung anbauen. Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VN231 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Getreide frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VN241 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse, Kopfkohlen und Blattkohlen frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VN242 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VN244 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse frühestens 180 Tage nach der Anwendung stattfindet. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VN290 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung (ausgenommen Blatt- und Kohlgemüse sowie Ölsaaten) frühestens 30 Tage nach der Anwendung stattfindet. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
VV216 Im Behandlungsjahr anfallenden Aufwuchs der Grasuntersaat nicht verfüttern. Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VV220 Erzeugnisse aus behandelten Kulturen nicht verfüttern. Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VV227 Pellets oder deren verbrauchte Rückstände dürfen nicht mit Lebensmitteln oder Futtermitteln in Berührung kommen. Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VV603 Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VV610 Blätter von Rettich und Radieschen vor dem Inverkehrbringen entfernen. Das Entfernen der Blätter kann entfallen, wenn durch Vorernteproben sichergestellt ist, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
VZ5623 Insgesamt nicht mehr als 4 Anwendungen pro Jahr und Kultur an Tafeltrauben, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
WA603 Mittel nicht über 30 °C lagern Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text