Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.

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1.304 Treffer
KodeText ArtBezug betroffene Mittel
SF276-28WE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF276-35OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF276-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF276-VEGE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF277-2OS Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF278-14WE Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Weinbau auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF278-2GE Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF278-56AC Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 56 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF278-7OS Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF430 Das Betreten der begasten Kammer darf erst erfolgen, wenn durch Messungen sichergestellt ist, dass die Konzentration an Kohlendioxid unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegt. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF431 Es ist sicherzustellen, dass begaste Kammern mit einem Warnhinweis versehen werden, der darauf hinweist, dass die Kammern mit Kohlenstoffdioxid begast wurden und Erstickungsgefahr besteht. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF520-1 Die Räume/Lager nach dem Aktivieren des speziellen Gerätes sofort verlassen und verschließen. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF526 Unter Deck dürfen unter Gas stehende Transportbehälter nur transportiert werden, wenn die Laderäume mit einer technischen Belüftung ausgestattet sind, deren Leistung mindestens zwei Luftwechsel pro Stunde betragen soll, bezogen auf den leeren Raum. In Deutschland sind gemäß GefStoffV in der jeweils geltenden Fassung, Anhang I Nr. 4.4.5 Abs. 1 die inter-national geltenden Empfehlungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen zu beachten. In Deutsch-land muss die technische Belüftung geeignet sein um Begasungsmittel-Konzentrationen über dem Grenzwert gemäß GefStoffV (GefStoffV, Anhang I Nr. 4.4.4 Abs. 3 und TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) in der jeweils geltenden Fassung) zu verhindern. Für Phosphin (CAS Nr. 7803-51-2) liegt der Arbeitsplatzgrenzwert bei 0.14 mg/m³ bzw. 0.1 ppm. (Stand Mai 2016) Auflage Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF528 Im Großlager dürfen nicht mehr als 240 t Getreide/Tag, im bäuerlichen Lager nicht mehr als 130 t Getreide/Tag behandelt werden. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF529 Der Generator für das Begasungsmittel darf nur als Teil eines geschlossenen Systems und außerhalb der behandelten Räume/Lager verwendet werden. Die Räume/Lager sind während der Behandlungsmaßnahmen geschlossen zu halten. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF533-4 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst 5 Tage nach der Anwendung wieder betreten werden. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF547 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen nach der Anwendung und bis einschließlich Ernte nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden können. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF547-EE Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen nach der Anwendung und bis einschließlich Ernte nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF636-1 Gesichtsschutz tragen beim Reinigen der Beizanlage. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SF637 Das Befüllen und Reinigen der Anlage dürfen an einem Arbeitstag nicht von derselben Person durchgeführt werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF638 Die Arbeitszeit in der Beizanlage ist auf 6 Stunden pro Tag zu begrenzen. Anwendungsbestimmung Anwendung 3 Mittel mit diesem Text
SF640 Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SS2201 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SS620 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Auflage Mittel 3 Mittel mit diesem Text
SS706 Bei der Entsorgung der Restlösung des Pflanzenschutzmittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel, Gesichtsschutz sowie eine Gummischürze zu tragen. Anwendungsbestimmung Mittel 3 Mittel mit diesem Text