Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.304 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| NN181 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Phygadeuon trichops (Schlupfwespe) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NN182 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NN230 | Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. | Auflage | Mittel | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NN266 | Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. | Auflage | Mittel | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NO686 | Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft. | Auflage | Mittel | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NT1095-2 | Zum Schutz der Umwelt muss die Anwendung des Mittels mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Je nach verwendetem Gerät und unten aufgeführter Abdriftminderungsklasse sind die spezifischen im Verzeichnis genannten Verwendungsbestimmungen und zusätzlich der unten aufgeführte Abstand zu angrenzenden Flächen einzuhalten. Die Einhaltung des Abstandes und der Verwendungsbestimmungen ist nicht erforderlich, wo an die behandelte Fläche unmittelbar angrenzend eine beruflich genutzte landwirtschaftliche oder gärtnerische Kultur angebaut wird. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NT675-1 | Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes ist rechtzeitig, spätestens jedoch 4 m vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um Nachrieseln zu vermeiden und eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NT675-2 | Das Granulat einschließlich enthaltener oder bei der Ausbringung entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen bzw. mit Erde abdecken. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NW820 | Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung (Zirkulations- und Anstaubewässerung oder Hydroponik) nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NZ114 | Bei der Anwendung des Mittels entstehen Anwendungsflüssigkeiten, die mindestens einen Stoff enthalten, der für Gewässer als gefährlich eingestuft wird. Die Anwendungsflüssigkeiten müssen durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) fachgerecht entsorgt werden. Dies gilt auch für Restflüssigkeiten, die beim Abtropfen nach einer Behandlung anfallen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| NZ115 | Zum Schutz der Umwelt ist die Anwendung nur in Gewächshäusern gestattet bzw. in Folientunneln, wenn diese in sich abgeschlossen sind, d. h. alle Seitenwände müssen zum Zeitpunkt der Anwendung geschlossen sein. | Auflage | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF170-1 | Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. | Auflage | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF266-1 | Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind nach Anwendung im Weinbau lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen. | Auflage | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF268 | Dieses Produkt darf nur von im Umgang mit dem Produkt geschultem Personal benutzt werden. | Auflage | Mittel | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-10ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-140ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 140 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-14GE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-21OS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-28WE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-35AC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-77FO | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-7ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-EVOS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-VEWE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 5 | Mittel mit diesem Text |
| SF276-28HO | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | Auflage | Anwendung | 5 | Mittel mit diesem Text |