Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.

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1.304 Treffer
KodeText ArtBezug betroffene Mittel
NN181 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Phygadeuon trichops (Schlupfwespe) eingestuft. Hinweis Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NN182 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) eingestuft. Hinweis Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NN230 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Auflage Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NN266 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. Auflage Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft. Auflage Mittel 5 Mittel mit diesem Text
NT1095-2 Zum Schutz der Umwelt muss die Anwendung des Mittels mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Je nach verwendetem Gerät und unten aufgeführter Abdriftminderungsklasse sind die spezifischen im Verzeichnis genannten Verwendungsbestimmungen und zusätzlich der unten aufgeführte Abstand zu angrenzenden Flächen einzuhalten. Die Einhaltung des Abstandes und der Verwendungsbestimmungen ist nicht erforderlich, wo an die behandelte Fläche unmittelbar angrenzend eine beruflich genutzte landwirtschaftliche oder gärtnerische Kultur angebaut wird. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NT675-1 Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes ist rechtzeitig, spätestens jedoch 4 m vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um Nachrieseln zu vermeiden und eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NT675-2 Das Granulat einschließlich enthaltener oder bei der Ausbringung entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen bzw. mit Erde abdecken. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NW820 Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung (Zirkulations- und Anstaubewässerung oder Hydroponik) nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NZ114 Bei der Anwendung des Mittels entstehen Anwendungsflüssigkeiten, die mindestens einen Stoff enthalten, der für Gewässer als gefährlich eingestuft wird. Die Anwendungsflüssigkeiten müssen durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) fachgerecht entsorgt werden. Dies gilt auch für Restflüssigkeiten, die beim Abtropfen nach einer Behandlung anfallen. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
NZ115 Zum Schutz der Umwelt ist die Anwendung nur in Gewächshäusern gestattet bzw. in Folientunneln, wenn diese in sich abgeschlossen sind, d. h. alle Seitenwände müssen zum Zeitpunkt der Anwendung geschlossen sein. Auflage Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF170-1 Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Auflage Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF266-1 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind nach Anwendung im Weinbau lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen. Auflage Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF268 Dieses Produkt darf nur von im Umgang mit dem Produkt geschultem Personal benutzt werden. Auflage Mittel 5 Mittel mit diesem Text
SF275-10ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF275-140ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 140 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF275-14GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF275-21OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF275-28WE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Mittel 5 Mittel mit diesem Text
SF275-35AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF275-77FO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF275-7ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF275-EVOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 5 Mittel mit diesem Text
SF275-VEWE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Anwendungsbestimmung Mittel 5 Mittel mit diesem Text
SF276-28HO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Auflage Anwendung 5 Mittel mit diesem Text