Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.304 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| VV613 | Es ist sicherzustellen, dass Wiesen und Weiden durch Tiere frühestens 7 Tage nach der letzten Anwendung wieder betreten werden. | Auflage | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| WA700 | Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. | Auflage | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| WMF4 | Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F4 | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| WMFE1 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E1 | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| WMI29 | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 29 | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| WMI4D | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4D | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| WMI5 | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5 | Auflage | Mittel | 7 | Mittel mit diesem Text |
| WP727 | Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen. | Auflage | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| WW720 | Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert. | Auflage | Anwendung | 7 | Mittel mit diesem Text |
| EO005-1 | SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. | Auflage | Mittel | 6 | Mittel mit diesem Text |
| HE1201 | Für den Haus- und Kleingarten entfällt die Kennzeichnungsauflage SE1201: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels." | Auflage | Anwendung | 6 | Mittel mit diesem Text |
| HS2203 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels". | Auflage | Anwendung | 6 | Mittel mit diesem Text |
| LM100 | Pflanzenschutzmittel nicht über 30 °C lagern. | Auflage | Mittel | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NG720 | Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Reihen- oder Bandbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 30 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Reihe oder im Band. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NN001 | Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen der auf Pflanzen lebenden Nutzorganismen nicht gefährdet. | Hinweis | Mittel | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NN1002 | Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. | Auflage | Mittel | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NN1303 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NN180 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NN260 | Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. | Auflage | Mittel | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NN383 | Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft. | Auflage | Mittel | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NT142 | Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen. | Auflage | Anwendung | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NT187 | Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NT664-1 | Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden. Für Köderlegemaschinen gelten folgende zusätzliche Auflagen: - Zum Schutz anderer als der zu bekämpfenden Kleinsäuger soll der Durchmesser der mit einer Köderlegemaschine geschaffenen Gänge 5 cm nicht überschreiten. - Die Ausbringung mit Köderlegemaschinen darf nur mit Geräten erfolgen, die in der "Liste der Köderlegemaschinen" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts). - Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NT670 | Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild; deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 6 | Mittel mit diesem Text |
| NT803-2 | Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 6 | Mittel mit diesem Text |