Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.304 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| WP683-2 | Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen. | Auflage | Anwendung | 9 | Mittel mit diesem Text |
| WW704 | Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. | Auflage | Anwendung | 9 | Mittel mit diesem Text |
| NB663 | Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| NG346-1 | Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 750 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| NG414 | Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| NT183 | Mit diesem Pflanzenschutzmittel dürfen bei Anwendung mit Luftfahrzeugen auf derselben Fläche maximal 5 Behandlungen in 10 Jahren stattfinden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| NT621-1 | In einem Fünfjahreszeitraum (der das aktuelle Jahr und die vorausgegangenen vier Kalenderjahre umfasst) darf in der Summe eine Gesamtaufwandmenge von 17.500 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau nicht überschritten werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| NT622 | In den Jahren, in denen eine Gesamtaufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau überschritten wird, ist dies unter Angabe der tatsächlich verwendeten Menge und der Größe der behandelten Rebfläche flächengenau der zuständigen Behörde des Landes bis zum 30. November des jeweiligen Jahres zu melden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| NT623 | Im Weinbau sind die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren; die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| NT663 | Der Köder muss, gegebenenfalls unter Verwendung geeigneter Geräte, tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-10GE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| SF276-14OS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| SF276-EVGE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| SF278-3WE | Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Weinbau auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| SS510 | Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| VA276 | Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Raumkulturen einzuhalten. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| VA542 | Entweder ist die Kultur nach der Behandlung im Gewächshaus für 8 Stunden über Nacht mit einer Beleuchtungsintensität von 100 mW/cm2 mit UV-Strahlern (mit einem Anteil von 0,5 % UV-B und 2,5 bis 5 % UV-A) zu beleuchten. Dabei dürfen sich keine Personen im Gewächshaus aufhalten. Das Gewächshaus ist vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Danach kann eine Ernte der behandelten Erzeugnisse erfolgen. Oder alternativ ist nach der Behandlung eine 16 stündige tägliche Beleuchtung des Gewächshauses mit künstlichem Sonnenlicht über einen Zeitraum von 9 Tagen durchzuführen. Nach 9 Tagen kann unter diesen Bedingungen die Ernte der behandelten Erzeugnisse erfolgen. | Auflage | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| VH301-3 | Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| VH352 | Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| VH368 | Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| VN439 | Kein Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse ein Jahr nach der Anwendung. | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| VV300 | Behandlung nur maximal des oberen Drittels der Pflanze, so dass die Behandlung nur auf Blätter, Blüten und den oberen Sprossteil beschränkt bleibt. | Auflage | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| WA855 | Kühl und trocken lagern. | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |
| WG735 | Bei Anwendung des Mittels kann es vor allem bei frühen Rebsorten zu Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung des Weins kommen. | Auflage | Anwendung | 8 | Mittel mit diesem Text |
| WMF3 | Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F3 | Auflage | Mittel | 8 | Mittel mit diesem Text |