Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.304 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| SF276-VEAC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| SF510 | Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein. | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| SS2203 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| VH607 | Der Gehalt an freiem Hydrazin in den technischen Wirkstoffen Maleinsäurehydrazid-Natriumsalz, -Kaliumsalz oder -Cholinsalz darf 1 mg/kg ausgedrückt als Säureäquivalente nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| WMC1 | Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1 | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| WMFM9 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M9 | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| WMK3 | Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3 | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| HS120 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS120: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels". | Auflage | Anwendung | 11 | Mittel mit diesem Text |
| HS1201-1 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS1201-1: "Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen." | Auflage | Anwendung | 11 | Mittel mit diesem Text |
| NB6612 | Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. | Auflage | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |
| NT667 | Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen. | Auflage | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |
| NT871 | Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |
| SF1471 | Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. | Auflage | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-14OS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 11 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-EEAC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 11 | Mittel mit diesem Text |
| SF521 | Nach der Behandlung/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen/Lagern diese gründlich lüften. | Auflage | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |
| SS203 | Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | Auflage | Anwendung | 11 | Mittel mit diesem Text |
| SS210 | Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | Auflage | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |
| SS229 | Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 11 | Mittel mit diesem Text |
| ST1271 | Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes. | Auflage | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |
| VA264 | Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik. | Auflage | Anwendung | 11 | Mittel mit diesem Text |
| VH301-1 | Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 6 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |
| VH615 | Im technischen Wirkstoff Chlormequatchlorid dürfen die Maximalgehalte der Verunreinigungen 1,2-Dichlorethan von 0,1 g/kg und Chlorethen (Vinylchlorid) von 0,5 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse nicht überschritten werden. | Auflage | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |
| VV215 | Behandelten Grünraps nicht verfüttern. | Auflage | Anwendung | 11 | Mittel mit diesem Text |
| WMFB3 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B3 | Auflage | Mittel | 11 | Mittel mit diesem Text |