Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.304 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| NG300 | In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 13 | Mittel mit diesem Text |
| NN1513 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 13 | Mittel mit diesem Text |
| NT121 | Der im Mittel enthaltene Wirkstoff Prosulfocarb neigt zur Verflüchtigung. | Auflage | Mittel | 13 | Mittel mit diesem Text |
| NW704 | Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 13 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-3AC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 13 | Mittel mit diesem Text |
| SF555-2 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen für 2 Tage nach der Anwendung nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. Dies kann z. B. durch das Aufstellen von geeigneten Warnschildern erfolgen, die das Betreten der behandelten Fläche verbieten. Dies gilt nicht, sofern landesspezifische Regelungen existieren, durch die abweichende Betretungsverbote festgelegt werden, die mindestens dem im ersten Satz beschriebenen Umfang entsprechen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 13 | Mittel mit diesem Text |
| SS129 | Bei Kontakt mit behandeltem Saatgut oder kontaminierten Oberflächen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 13 | Mittel mit diesem Text |
| SS520 | Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. | Auflage | Mittel | 13 | Mittel mit diesem Text |
| ST1271-1 | Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Beizanlage. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 13 | Mittel mit diesem Text |
| VH381 | Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 13 | Mittel mit diesem Text |
| WA701 | Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. | Auflage | Anwendung | 13 | Mittel mit diesem Text |
| WMF1 | Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F1 | Auflage | Mittel | 13 | Mittel mit diesem Text |
| WMFC5 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C5 | Auflage | Mittel | 13 | Mittel mit diesem Text |
| WMFH5 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5 | Auflage | Mittel | 13 | Mittel mit diesem Text |
| NH621-2 | Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch der Reinkupfergehalt des Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben. Diese Angabe ist im Anschluss an die Anwendungsbestimmung NT620-2 aufzuführen. | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| NN002 | Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. | Hinweis | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| NN270 | Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| NT620-2 | Die maximale Gesamtaufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr darf auf derselben Fläche - mit Ausnahme von 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Hopfenbau und im Weinbau - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| NT644 | Das Mittel ist giftig für Haustiere. | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| SB195 | Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden. | Auflage | Mittel | 12 | Mittel mit diesem Text |
| SF230 | Es ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt. | Auflage | Anwendung | 12 | Mittel mit diesem Text |
| SF231 | Es ist sicherzustellen, dass vor dem Schälen des Roll-/Fertigrasens verbliebenes Schnittgut durch Einsatz von Bürsten entfernt wird. | Auflage | Anwendung | 12 | Mittel mit diesem Text |
| SF233 | Es ist sicherzustellen, dass nach der letzten Behandlung des Roll-/Fertigrasens und vor dem Schälen dieser mehrfach intensiv gewässert wird (mindestens 2 x 10 L/qm Beregnung bzw. 30 L/qm natürlicher Niederschlag). | Auflage | Anwendung | 12 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-21AC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 12 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-2AC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 12 | Mittel mit diesem Text |