Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Indikationen · zum Mittel

PIRIMOR G

Anwendungs-Nummer: 062470-00/00-001

Kulturen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Schaderreger
Blattläuse
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungstechnik
spritzen
Entwicklungsstadium
41
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
1
zugelassen bis
31.10.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
TG1 200 GH 200 – 400 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) 35 Tage

Anwendungszeitpunkte

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 15 m
NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
NG362-2 Die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr sind flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren; die Aufzeichnungen sind mindestens 4 Jahre aufzubewahren.
NG362-1 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres und den 3 darauffolgenden Kalenderjahren keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Pirimicarb enthalten.
NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.