Frisin
Anwendungs-Nummer: 024511-00/00-008
- Kulturen
- Vorratslagerndes Getreide
- Schaderreger
- Insekten
- Anwendungsbereich
- Container (für Warensendungen)
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Anwendungstechnik
- begasen
- Erläuterung zum Schaderreger
- IVSXX
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- –
- zugelassen bis
- 31.12.2026
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 3,7 GU | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Vorratslagerndes Getreide | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Befall
Bemerkungen
- AP2770
- AT1480
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SF526 | Unter Deck dürfen unter Gas stehende Transportbehälter nur transportiert werden, wenn die Laderäume mit einer technischen Belüftung ausgestattet sind, deren Leistung mindestens zwei Luftwechsel pro Stunde betragen soll, bezogen auf den leeren Raum. In Deutschland sind gemäß GefStoffV in der jeweils geltenden Fassung, Anhang I Nr. 4.4.5 Abs. 1 die inter-national geltenden Empfehlungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen zu beachten. In Deutsch-land muss die technische Belüftung geeignet sein um Begasungsmittel-Konzentrationen über dem Grenzwert gemäß GefStoffV (GefStoffV, Anhang I Nr. 4.4.4 Abs. 3 und TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) in der jeweils geltenden Fassung) zu verhindern. Für Phosphin (CAS Nr. 7803-51-2) liegt der Arbeitsplatzgrenzwert bei 0.14 mg/m³ bzw. 0.1 ppm. (Stand Mai 2016) | – | – |