Moddus
Anwendungs-Nummer: 024212-00/01-001
- Kulturen
- Gräser
- Schaderreger
- Halmfestigung
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Wachstumsregler
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 31 – 37
- Erläuterung zur Kultur
- NESXX
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 15.12.2026
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,8 LH | 200 – 400 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Gräser | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- nach dem Auflaufen
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| VV207 | Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. | – | – |