Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Polyversum OD

Anwendungs-Nummer: 00B479-00/00-008

Kulturen
Zuckerrübe, Futterrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)
Schaderreger
Blattfleckenkrankheit (Cercospora beticola)
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungstechnik
spritzen
Entwicklungsstadium
39 – 49
Erläuterung zum Schaderreger
NVBXX
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
3
zugelassen bis
28.02.2039

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
2 CA 2.000 – 4.000 CA

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Zuckerrübe 1 Tage
Futterrübe 1 Tage
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) 1 Tage

Anwendungszeitpunkte

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS110-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS206-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HS2101-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HT1102-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt ST1102: "Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel."
SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.