LALSTOP G46 WG
Anwendungs-Nummer: 00B229-00/02-001
- Kulturen
- Weinrebe
- Schaderreger
- Botrytis cinerea
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- spritzen oder sprühen
- Entwicklungsstadium
- 67 – 89
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 4
- zugelassen bis
- 31.03.2035
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,2 KH | 400 – 800 LH | |
| LWF | 0,17 KHL | 339 – 678 LHL |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Weinrebe | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Verwendungszweck
- Nutzung als Tafel- und Keltertraube
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NN134 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. | – | – |
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |