| SF276-35HO |
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
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| SF275-EEHO |
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
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| NW715 |
Anwendung erst nach dem Kreiseln. |
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| VA263 |
Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten. |
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| NG371.1182 |
Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden:
1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Cyantraniliprole pro Hektar,
2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen.
Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. |
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| NG372.1182 |
Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. |
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