Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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BELOUKHA

Anwendungs-Nummer: 008528-00/08-001

Kulturen
Gleisanlagen
Schaderreger
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungstechnik
spritzen
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
2
Art der Zulassung
Genehmigung (Lückenindikation)
zugelassen bis
01.12.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
16 LH 200 – 400 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Gleisanlagen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungszeitpunkte

Bemerkungen

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 5 m
NG317 Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März.
NW471 Zum Schutz von Gewässerorganismen keine Anwendung auf versiegelten Flächen.