Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Gibb 3

Anwendungs-Nummer: 005879-00/01-002

Kulturen
Birne
Schaderreger
Förderung des Fruchtansatzes
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungstechnik
spritzen
Entwicklungsstadium
61 – 67
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
2
Art der Zulassung
Genehmigung (Lückenindikation)
zugelassen bis
15.07.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
ZTP1 2,5 TK 500 – 500 L5
ZTP2 2,5 TK 500 – 500 L5

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Birne Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungszeitpunkte

Bemerkungen

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.