NEMATHORIN 10G
Anwendungs-Nummer: 005005-00/00-001
- Kulturen
- Kartoffel
- Schaderreger
- Kartoffelnematoden
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Nematizid
- Anwendungstechnik
- streuen
- Erläuterung zur Kultur
- NPSPA
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- –
- zugelassen bis
- 31.10.2026
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 30 KH | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Kartoffel | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- unmittelbar vor dem Pflanzen
Bemerkungen
- AA0152
- AT2230
- AT2070
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |